Einführung

Mehr Erfolg durch Digitalisierung. Das E-Rezept ist da!

Mit dem elektronischen Rezept das Leben der eigenen PatientInnen erleichtern, neue Geschäftszweige eröffnen und Kosten kontrollieren.

Mehr Erfolg durch Digitalisierung. Das E-Rezept kommt!
Mehr Erfolg durch Digitalisierung. Das E-Rezept kommt!

Reichweitenerhöhung

Das E-Rezept legt den Grundstein für die Einführung professioneller Telemedizin in Ihrem Krankenhaus und Ihrer Praxis.

Eigenständiges System

Unsere Technologie ist mit Ihrem ​Krankenhausinformationssystem (KIS) und Praxisverwaltungssystem (PVS) kompatibel & bedarf keinerlei Anpassungen.

Fälschungssichere Signatur

Die integrierte Signatur per Heilberufsausweis (HBA) ermöglicht eine reibungslose & fälschungssichere Rezept-Ausstellung.

Zeit- und Kostenersparnis

Schnelle Ausstellung von Erst- und Folgerezepten gibt Ihnen die Gelegenheit, mehr PatientInnen zu empfangen.

Entwurfsdarstellung

Die Weichen
sind gestellt.

Voraussichtlich ab 2024 wird das E-Rezept gesetzlich verpflichtend. Machen Sie sich jetzt mit der digitalen Medikamentenverordnung vertraut und erweitern Sie Ihre ärztliche Handlungsfähigkeit. Gerade die Corona-Zeiten haben gezeigt, dass digitale Lösungen wirksame Unterstützung für Ihre Arztpraxis bieten.

Mit dem E-Rezept verordnen Sie Medikamente schnell und einfach digital – ganz egal, ob Sie dabei in der Praxis oder von zu Hause aus arbeiten. Außerdem wird die Versorgung von PatientInnen, für die ein Praxisbesuch nicht möglich ist, erleichtert & das Infektionsrisiko wird für Ihr Praxisteam und Ihre PatientInnen gesenkt.

So neu und doch so vertraut.

Das elektronische Rezept fügt sich nahtlos in ihre bisherigen Abläufe ein, ermöglicht Ihnen jedoch eine Bandbreite an neuen Möglichkeiten.
checklist

Unveränderter Ausstellungsprozesss

Die Ausstellung des Rezepts erfolgt in Ihrem eigenen System. Der Unterschied beginnt erst im eigentlichen Druckvorgang.
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Erstellung E-Rezept

Hierbei wird das Muster 16 Rezept auf einem virtuellen Drucker gedruckt und in ein E-Rezept umgewandelt.
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Elektronische Signatur

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis wird das E-Rezept signiert und somit fälschungssicher erzeugt.
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Ausgabe Medikament

Dank dem Zusammenspiel unseres Systems mit der Gematik App, können PatientInnen das Rezept direkt per QR Code bei ihrer Wunschapotheke einlösen.

Papier kann das nicht!

Digitale Infrastrukturen bereiten den Weg für eine Vielzahl neuer Möglichkeiten und bieten darüber hinaus viel Sicherheit und Nachverfolgbarkeit.
Reichweitenerhöhung
Das E-Rezept legt den Grundstein für die Einführung professioneller Telemedizin in Ihrem Krankenhaus und Ihrer Praxis.
Eigenständiges System
Unsere Technologie ist mit Ihrem ​Krankenhausinformationssystem (KIS) Praxisverwaltungssystem (PVS) kompatibel & bedarf keinerlei Anpassungen.
Fälschungssichere Signatur
Die integrierte Signatur per Heilberufsausweis (HBA) ermöglicht eine reibungslose & fälschungssichere Rezept-Ausstellung.
Zeit- und Kostenersparnis
Schnelle Ausstellung von Erst- und Folgerezepten gibt Ihnen die Gelegenheit, mehr PatientInnen zu empfangen.
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Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz.
Bringen Sie Ihre Klinik auf den neuesten Stand der Technik und profitieren Sie von der einmaligen Chance großzügiger Förderungen.
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Sicher und datenschutz
konform

Im Umgang mit Ihren Daten gehen wir keine Kompromisse ein. Daher setzen wir auf die besten Strategien zur Vermeidung von Datendiebstahl und nicht gerechtem Umgang mit Ihren Daten.

DSGVO

Wir halten unsere Datenschutz- bestimmungen stets auf dem neuesten Stand und gleichen sie mit den aktuellen Verordnungen der EU ab.

Server in Deutschland oder in Ihrem Krankenhaus

Ihre Daten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert & verarbeitet. Alternativ kann unser System auch auf Ihren eigenen Servern laufen, wodurch Ihre Daten niemals das Krankenhaus verlassen.

Neuste Verschlüsselung

Alle Systeme werden regelmäßig auf Schwachstellen überprüft und stets proaktiv überwacht.

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Kommentare & Anmerkungen

Jetzt telefonischen Beratungstermin mit einem Experten vereinbaren und alles zum neuen E-Rezept erfahren!

Häufige Fragen, auf die
wir Antworten haben.

Was ist ein E-Rezept?

Rezepte werden in Zukunft nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern zeitgemäß in elektronischer Form ausgestellt. So selbstverständlich, wie wir heute E-Mails senden, statt Briefe zu schreiben, wird sich auch das E-Rezept in unsere medizinischen Prozesse eingliedern.

Seit 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts möglich. Dies gilt bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel. Die Nutzung wird voraussichtlich ab 1. Januar 2024 verpflichtend.

Das E-Rezept wird digital erstellt & signiert. Der Zugang kann über einen QR-Code oder per Ausdruck erfolgen. Somit kann das Rezept dann bei jeder Apotheke eingelöst werden.

Welche Vorteile bieten E-Rezepte?

E-Rezepte ermöglichen verschiedene Vorteile, sowohl bei Online- als auch bei Vor-Ort-Apotheken.

PatientInnen können auf ihr Rezept immer digital zugreifen. In der Apotheke kann das Rezept schnell & einfach ausgelesen oder direkt online bearbeitet werden. Die ärztliche Verordnung wird somit quasi erst von ÄrztInnen zu PatientInnen und von PatientInnen in die Apotheke übertragen.

Die PatientInnen können sich vorab informieren, ob das benötigte Medikament überhaupt in der Apotheke der Wahl verfügbar ist & Folgerezepte können ohne zusätzliche Arztbesuche ausgestellt werden.

Ab wann kann ich das E-Rezept nutzen?

Das E-Rezept können Sie bereits heute nutzen. Nahezu alle Apotheken sind bereit E-Rezepte einzulösen. Die Nutzung ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch freiwillig. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 wird die Nutzung des E-Rezeptes verpflichtend.

Kann ich auch weiterhin Muster 16 verschreiben?

Solange sich die verpflichtende Einführung des E-Rezepts verzögert, können weiterhin Muster 16 verschrieben werden. Die Nutzung des E-Rezepts wird voraussichtlich ab 1. Januar 2024 verpflichtend.

Kann ein E-Rezept von Praxisangestellten bearbeitet werden?

Praxisangestellte dürfen alle Schritte zur Vorbereitung des E-Rezeptes vornehmen, sowie auf Wunsch des Versicherten auch das Ausdrucken. Ein E-Rezept muss jedoch qualifiziert elektronisch signiert werden und dies kann nur ein Arzt bzw. eine Ärztin mit dem entsprechenden elektronischen Heilberufsausweis (HBA) vornehmen.

Welche Medikamente kann ich mit dem E-Rezept verschreiben?

Das E-Rezept gilt für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel und löst somit das Muster-16-Rezept ab. In Zukunft können auch Betäubungsmittel, T-Rezepte, Digitale Gesundheitsanwendungen, sowie Hilfs- und Heilmittel über diesen Weg verordnet werden.